Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermittlungsvertrag für Distressed-Asset-Brokerage, B2B-only

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lapis Capital

Vermittlungsvertrag für Distressed-Asset-Brokerage

Version: 2026-05-25-v2 Anbieter: Lapis Capital, Marke von Deniz Ceylan (Einzelunternehmer, Kleingewerbe nach §19 UStG) Inhaber: Deniz Ceylan Sitz: Bochum Kontakt: admin@dc-infosec.de


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Deniz Ceylan (Einzelunternehmer), vertreten durch den Inhaber Herrn Deniz Ceylan, mit Sitz in Bochum (nachfolgend "Lapis Capital" oder "Anbieterin"), und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform "Lapis Capital" und die damit verbundenen Vermittlungsleistungen geschlossen werden.

(2) Lapis Capital ist eine Geschäftsbezeichnung von Herrn Deniz Ceylan (Einzelunternehmer). Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich Herr Deniz Ceylan als Einzelunternehmer; die Bezeichnung "Lapis Capital" wird in diesen AGB synonym verwendet.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn die Anbieterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Die aktuelle Fassung ist auf der Plattform unter der Versionsbezeichnung dieser Datei (siehe Kopfzeile) jederzeit abrufbar.


§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von wirtschaftlich verwertbaren Asset-Transaktionen aus dem Bereich der Distressed Assets. Hierzu zählen insbesondere:

a) die Vermittlung von Verkaufstransaktionen im Rahmen von Insolvenzverfahren (sogenannte Asset Deals); b) die Vermittlung von Share Deals im Rahmen von Restrukturierungs- und Insolvenzlagen; c) die Bekanntmachung und Vorstellung von Zwangsversteigerungs-Objekten gemäß ZVG sowie die Begleitung von Ersteigerungs-Vorgängen durch den Kunden; d) die Vermittlung sonstiger Verwertungstransaktionen, beispielsweise Forderungs-Portfolio-Verkäufe, Maschinenpark-Verwertungen, Lager- und Warenbestands-Verwertungen, Markenrechts-Verwertungen und vergleichbare Distressed-Asset-Vorgänge.

(2) Die Leistung der Anbieterin besteht ausschließlich in der nachweislichen Vorstellung von Vermittlungs-Gelegenheiten ("Items") gegenüber dem Kunden über die Plattform sowie in der optionalen Herstellung des Erstkontaktes zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Insolvenzverwalter, Rechtspfleger, Treuhänder oder sonstigen Verfahrensbeteiligten.

(3) Die Anbieterin erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Sämtliche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Prüfung eines vermittelten Items obliegt allein dem Kunden. Die Anbieterin schuldet keinen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Veräußerer oder dem Insolvenzverwalter, sondern lediglich die Vermittlungsleistung im Sinne der §§ 652 ff. BGB.

(4) Die Anbieterin ist berechtigt, dieselben Items mehreren Kunden gleichzeitig vorzustellen. Ein Exklusivitätsanspruch des Kunden besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.

(5) Die Datenquellen der Plattform umfassen unter anderem öffentlich zugängliche Insolvenzbekanntmachungen, ZVG-Portale, Verwerter-Marktplätze sowie eigene Recherche der Anbieterin. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten Dritter wird keine Haftung übernommen.


§ 3 Vertragsschluss, Registrierung

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Online-Bestellprozesses des Kunden auf der Plattform sowie durch die anschließende Freischaltung des kostenpflichtigen Accounts durch die Anbieterin zustande. Die Anbieterin behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Rechtsform, vertretungsberechtigten Personen, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung.

(3) Die Anbieterin kann nach billigem Ermessen einen Identitäts- und Bonitätsnachweis verlangen, insbesondere bei der Buchung höherer Tarifstufen oder nach Hinweis auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden.

(4) Die Zugangsdaten des Kunden sind streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für sämtliche über seinen Account vorgenommenen Handlungen, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich angezeigt.


§ 4 Tarife, Subscription-Modell

(1) Die Anbieterin stellt drei Tarifstufen mit monatlicher Grundgebühr ("Subscription") sowie einem transaktionsabhängigen Erfolgshonorar zur Verfügung. Die Tarifstufen und ihre Konditionen lauten wie folgt:

TarifMonatliche Subscription (netto)Erfolgshonorar in Prozent vom Brutto-Transaktionsvolumen
Starter499,00 EUR6,00 %
Pro999,00 EUR3,00 %
Enterprise2.999,00 EUR1,50 %

(2) Da Lapis Capital aktuell als Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG firmiert, wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen (§19 UStG Kleinunternehmer-Regelung). Sobald die Umsatzgrenzen nach §19 Abs. 1 UStG überschritten werden oder freiwillig zur Regelbesteuerung optiert wird, gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Der Kunde wird in diesem Fall mit angemessener Frist informiert.

(3) Die monatliche Grundgebühr wird im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat in Rechnung gestellt. Die erste Grundgebühr ist anteilig ab dem Tag der Freischaltung des Accounts geschuldet.

(4) Ein Wechsel des Tarifs ist jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich. Ein Upgrade auf einen höheren Tarif ist mit sofortiger Wirkung zum nächsten Werktag möglich; die Differenz wird anteilig berechnet. Ein Downgrade wirkt erst zum nächsten vollen Abrechnungsmonat.

(5) Die Anbieterin behält sich vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zum jeweiligen Monatsende anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht bis zum Wirksamkeitsdatum der Preisänderung zu.


§ 5 Erfolgshonorar, Vermittlungsprovision (Kernregelung)

(1) Über die monatliche Grundgebühr hinaus schuldet der Kunde der Anbieterin ein Erfolgshonorar (Vermittlungsprovision) für jeden Deal-Abschluss, der aus der Plattform-Pipeline der Anbieterin hervorgegangen ist. Maßgeblich für die Höhe ist der zum Zeitpunkt des Deal-Abschlusses gültige Tarif des Kunden.

(2) Die Vermittlungsprovision beträgt:

a) 6,00 % vom Brutto-Transaktionsvolumen im Tarif Starter; b) 3,00 % vom Brutto-Transaktionsvolumen im Tarif Pro; c) 1,50 % vom Brutto-Transaktionsvolumen im Tarif Enterprise.

(3) "Brutto-Transaktionsvolumen" im Sinne dieser AGB ist der gesamte vom Kunden oder einem von ihm beauftragten oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Dritten an den Veräußerer, den Insolvenzverwalter, das Vollstreckungsgericht oder eine sonstige verwertungsberechtigte Stelle gezahlte oder zu zahlende Betrag, einschließlich sämtlicher Nebenkosten, Gewährleistungs-Einbehalte, Bietsicherheiten, Erwerbsnebenkosten sowie etwaiger Übernahme-Verbindlichkeiten, jedoch ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer auf das Asset selbst, soweit diese vom Kunden vorsteuerabzugsfähig zurückgeholt werden kann.

(4) Ein Anspruch auf Vermittlungsprovision entsteht dem Grunde nach, sobald zwischen dem Kunden (oder einem mit ihm verbundenen Dritten im Sinne des Absatzes 3) und dem Veräußerer ein rechtswirksamer Vertrag über das vermittelte Item geschlossen worden ist (Deal-Abschluss). Die Fälligkeit richtet sich nach § 7.

(5) Maßgeblich für die Zuordnung zur Plattform ist allein, dass das Item dem Kunden über die Plattform der Anbieterin im Cool-Off-Zeitraum gemäß § 6 vorgestellt worden ist. Auf den Zeitpunkt oder den Weg der späteren Vertragsverhandlung kommt es nicht an. Ein etwaiger späterer Wechsel des Kommunikationskanals (z. B. direkter Kontakt des Kunden mit dem Insolvenzverwalter ohne Beteiligung der Anbieterin) lässt den Provisionsanspruch unberührt.

(6) Beauftragt der Kunde einen Dritten (z. B. eine Konzern-Tochtergesellschaft, eine zwischengeschaltete Erwerber-SPV, einen Strohmann oder einen Vermögensverwalter) mit der tatsächlichen Erwerbsabwicklung, gilt die Transaktion als Deal-Abschluss des Kunden im Sinne dieser AGB. Der Kunde steht dafür ein, dass auch von ihm mit dem Asset wirtschaftlich verbundene Dritte die Vermittlung der Anbieterin nicht umgehen.

(7) Wird das Item in einem öffentlichen Versteigerungsverfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) erworben, ist der vom Vollstreckungsgericht festgestellte Zuschlagsbetrag zuzüglich des Bargebots, sonstiger Übernahmeleistungen und gerichtlicher Erwerbsnebenkosten maßgeblich für die Berechnung des Erfolgshonorars.

(8) Werden mehrere Tarif-Wechsel zwischen Vorstellung und Deal-Abschluss durchgeführt, gilt für die Höhe des Erfolgshonorars derjenige Tarif, in dem sich der Kunde zum Zeitpunkt des Deal-Abschlusses befindet.


§ 6 Cool-Off-Zeitraum, Vermittlungsnachweis

(1) Der Anspruch auf das Erfolgshonorar gemäß § 5 besteht für jeden Deal-Abschluss, der innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten ab der erstmaligen nachweisbaren Vorstellung des betreffenden Items an den Kunden über die Plattform (nachfolgend "Cool-Off-Zeitraum") erfolgt.

(2) Als nachweisbare Vorstellung im Sinne dieser AGB gilt insbesondere:

a) die Anzeige des Items in der Übersicht des Kunden-Accounts auf der Plattform mit zugehörigem Plattform-Log (Anzeigezeitpunkt, Item-ID, Account-ID); b) der Versand einer E-Mail-Benachrichtigung, eines Push-Notification-Triggers oder einer Telegram-Benachrichtigung an den Kunden mit einer Referenz auf das Item; c) die Aufnahme des Items in einen vom Kunden generierten Pipeline-Export, Dossier-Export oder Beleg-Ausdruck; d) die Übersendung eines Vorstellungs-Belegs gemäß § 8.

(3) Die Plattform-Logs der Anbieterin gelten zwischen den Parteien als geeigneter Vermittlungsnachweis im Sinne der §§ 652 ff. BGB. Der Kunde erkennt an, dass digitale Anzeige-Logs, E-Mail-Versand-Logs und API-Audit-Trails der Anbieterin als geeignete Beweismittel im Sinne des § 286 ZPO zur Glaubhaftmachung der Vermittlungsleistung dienen können.

(4) Der Cool-Off-Zeitraum gilt unabhängig von einer Kündigung des Subscription-Vertrages durch den Kunden. § 11 Absatz 4 bleibt unberührt.

(5) Bestreitet der Kunde, dass ein konkretes Item ihm vorgestellt worden ist, hat die Anbieterin den entsprechenden Plattform-Log-Auszug binnen vierzehn (14) Tagen vorzulegen. Liegt ein vollständiger Log-Auszug vor, gilt die Vorstellung als nachgewiesen, soweit der Kunde nicht konkrete Anhaltspunkte für eine technische Manipulation darlegt und beweist.


§ 7 Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten

(1) Die monatliche Grundgebühr gemäß § 4 ist jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig und wird vom Zahlungsdienstleister der Anbieterin (z. B. Stripe) eingezogen.

(2) Das Erfolgshonorar gemäß § 5 ist binnen vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto der Anbieterin zu zahlen.

(3) Die Anbieterin stellt das Erfolgshonorar in Rechnung, sobald sie Kenntnis vom Deal-Abschluss erlangt hat, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Meldung des Deal-Abschlusses durch den Kunden gemäß § 9 Absatz 1 lit. a.

(4) Die Anbieterin ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form (PDF, übersandt per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse) auszustellen.

(5) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, schuldet er der Anbieterin Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, insbesondere der Verzugspauschale gemäß § 288 Absatz 5 BGB, bleibt vorbehalten.

(6) Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist auf Gegenansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis beschränkt.


§ 8 Beleg-Dokumentation, Vermittlungsnachweise

(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden über die Plattform die folgenden Beleg-Dokumente in PDF-Form zur Verfügung:

a) Vorstellungs-Beleg: dokumentiert Zeitpunkt, Item-Daten und Anzeigequelle der Item-Vorstellung an den Kunden; b) IV-Outreach-Bestätigung: dokumentiert die Vermittlung des Erstkontakts zwischen Kunde und Insolvenzverwalter (bzw. anderem Verwertungs-Verantwortlichen); c) Provisions-Rechnung: dokumentiert das fällige Erfolgshonorar gemäß § 5.

(2) Die Belege werden mit einem revisionssicheren Zeitstempel und einer fortlaufenden Beleg-Nummer versehen. Sie dienen zwischen den Parteien als anerkanntes Beweismittel im Sinne des § 6 Absatz 3.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugesandten Belege gemäß den für ihn geltenden handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.


§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Anbieterin insbesondere folgende Informationen unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn (14) Tagen nach dem jeweiligen Ereignis, in Textform (E-Mail an admin@dc-infosec.de oder über die Plattform-Meldefunktion) mitzuteilen:

a) jeden Deal-Abschluss, der aus einem über die Plattform vorgestellten Item resultiert, einschließlich Item-Aktenzeichen, Vertragsdatum, Brutto-Transaktionsvolumen und Veräußerer; b) jeden Wechsel der mit dem Erwerb beauftragten Erwerbsgesellschaft oder eines mit dem Kunden verbundenen Dritten; c) jede wesentliche Änderung seiner Firmierung, Rechtsform, Anschrift, Bankverbindung oder vertretungsberechtigten Personen.

(2) Verletzt der Kunde seine Meldepflicht gemäß Absatz 1 lit. a, ist die Anbieterin berechtigt, das Erfolgshonorar auf Basis einer dokumentierten oder geschätzten Bemessungsgrundlage geltend zu machen. Die Beweislast für die Unrichtigkeit der Schätzung trägt der Kunde.

(3) Der Kunde stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer pflichtwidrigen Nutzung der Plattform, einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder einer Verletzung sonstiger Rechte Dritter durch den Kunden resultieren.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vermittlungsleistung der Anbieterin nicht durch direkten Drittparteikontakt zu umgehen ("No-Bypass-Verpflichtung"). Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, einem ihm über die Plattform vorgestellten Insolvenzverwalter, Veräußerer oder sonstigen Verfahrensbeteiligten ein Angebot über das vermittelte Item zu unterbreiten oder unterbreiten zu lassen, ohne die Anbieterin in den entsprechenden E-Mail-Verkehr in Kopie zu nehmen oder eine schriftliche Vorabbenachrichtigung zu senden.


§ 10 Auditrecht der Anbieterin

(1) Bei begründetem Verdacht auf eine Verletzung der Meldepflicht gemäß § 9 Absatz 1 ist die Anbieterin berechtigt, vom Kunden auf eigene Kosten die Vorlage eines geeigneten Auszugs aus den Buchhaltungsunterlagen oder eine Bestätigung des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters des Kunden zu verlangen, soweit dieser Auszug einen ihm vorgestellten Distressed-Asset-Deal betrifft.

(2) Der Auskunftsanspruch besteht für sämtliche Items, die dem Kunden in den letzten vierundzwanzig (24) Monaten vor Geltendmachung über die Plattform vorgestellt worden sind.

(3) Ergibt das Audit eine nicht gemeldete provisionspflichtige Transaktion, trägt der Kunde zusätzlich zu der nachzuzahlenden Provision sämtliche Audit-Kosten der Anbieterin.


§ 11 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Subscription-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum jeweiligen Monatsende ordentlich kündigen.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform; eine Kündigung über die Plattform-Funktion ("Account schließen") sowie per E-Mail an admin@dc-infosec.de gilt als formgerecht.

(4) Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor bei:

a) einem Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als zwei (2) monatlichen Grundgebühren oder einer fälligen Provisionsrechnung; b) einem wiederholten Verstoß gegen die No-Bypass-Verpflichtung gemäß § 9 Absatz 4; c) der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung mangels Masse; d) einem nachgewiesenen Missbrauch der Plattform zu rechtswidrigen Zwecken.

(5) Mit Beendigung des Subscription-Vertrages endet ausschließlich die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Grundgebühr. Sämtliche Vermittlungsprovisions-Ansprüche aus Items, die dem Kunden während der Vertragslaufzeit vorgestellt worden sind, bleiben für den vollen Cool-Off-Zeitraum gemäß § 6 (zwölf Monate ab Vorstellung) bestehen.

(6) Die Anbieterin kann den Account des Kunden nach Vertragsbeendigung deaktivieren und dauerhaft löschen. Datenexporte sind vor Beendigung vom Kunden selbst durchzuführen.


§ 12 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten"). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung der Anbieterin nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf die in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlten Subscription-Gebühren begrenzt.

(4) Die Anbieterin haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder steuerliche Behandlung der vermittelten Distressed-Asset-Transaktionen. Sie haftet insbesondere nicht für die Bonität von Insolvenzverwaltern oder Veräußerern, für die Werthaltigkeit von Sicherheiten, für versteckte Mängel des Assets oder für eine nachträgliche Anfechtung des Erwerbsgeschäftes durch Gläubiger.

(5) Die Anbieterin ist eine Vermittlerin im Sinne der §§ 652 ff. BGB und tritt nicht als Verkäuferin oder Bevollmächtigte des Veräußerers auf.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 13 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Item-Daten, Insolvenzverwalter-Kontaktdaten und sonstige durch die Plattform bereitgestellte Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich zum Zweck der eigenen Erwerbsprüfung verwendet werden. Eine Weitergabe an Wettbewerber der Anbieterin ist ausgeschlossen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren fort.


§ 14 Datenschutz (DSGVO-Hinweis)

(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Deniz Ceylan (Einzelunternehmer), erreichbar unter admin@dc-infosec.de.

(3) Die ausführliche Datenschutzerklärung ist auf der Plattform unter dem Menüpunkt "Datenschutz" abrufbar und beschreibt insbesondere die Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfänger und Betroffenenrechte.

(4) Im Rahmen der Plattformnutzung verarbeitet die Anbieterin insbesondere Stammdaten, Login-Daten, Plattform-Logs (Vorstellungs-Logs gemäß § 6) und Abrechnungsdaten. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Absatz 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Beweissicherung und Provisionsabrechnung).

(5) Personenbezogene Daten von Insolvenzverwaltern, die im Rahmen öffentlich zugänglicher Insolvenzbekanntmachungen verarbeitet werden, unterliegen ebenfalls der DSGVO. Die Anbieterin verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Absatz 1 lit. f DSGVO.


§ 15 Änderungsvorbehalt

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Eine geplante Änderung wird dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse) angekündigt.

(2) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen sechs (6) Wochen ab Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird die Anbieterin den Kunden in der Änderungsankündigung gesondert hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, steht beiden Parteien ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zum geplanten Inkrafttreten der Änderung zu.


§ 16 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(2) Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung möglichst nahekommt.

(3) Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.


§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Erklärungen und Vereinbarungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform im Sinne des § 126 b BGB, soweit nicht zwingend gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bochum, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Bochum.


Lapis Capital Marke von Deniz Ceylan (Einzelunternehmer) Inhaber: Deniz Ceylan Sitz: Bochum E-Mail: admin@dc-infosec.de

Stand dieser Fassung: 2026-05-25 (Version v1)


Hinweis: Diese AGB-Fassung ist als Muster konzipiert und sollte vor produktivem Einsatz durch eine im Wirtschafts- und Insolvenzrecht erfahrene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt geprüft werden. Insbesondere sind die Adress-, Bank- und Steueridentifikations-Platzhalter zu vervollständigen.

Diese AGB sind die maßgebliche Fassung für alle Vertragsverhältnisse mit Lapis Capital ab dem Datum der Versionsbezeichnung. Bei Fragen zur Auslegung: admin@dc-infosec.de.